Gesetzliche Grundlage
Gemäss Art. 27 des Schweizerischen Heilmittelgesetzes (HMG) ist der Versandhandel mit Arzneimitteln in der Schweiz grundsätzlich untersagt.
Eine Versandbewilligung kann erteilt werden, wenn:
- für das betreffende Arzneimittel eine ärztliche Verschreibung vorliegt;
- keine Sicherheitsanforderungen entgegenstehen;
- die sachgemässe Beratung sichergestellt ist;
- eine ausreichende ärztliche Überwachung der Wirkung sichergestellt ist.
Versand von Arzneimitteln
Obwohl Sie Arzneimittel der Liste D und C stationär rezeptfrei im Fachhandel (Apotheke & Drogerie) kaufen können, benötigt es für einen Versand ein vorgängiges, ärztliches Rezept.
Click and collect
Viele E-Shops bieten zusätzlich die Möglichkeit an, das gewünschte Arzneimittel online zu bestellen und vor Ort in der Apotheke oder in der Drogerie abzuholen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Apotheke oder Drogerie.